Hallo,
mir scheint, dass die Rechte der Schuladministratoren standardmäßig arg beschnitten sind:
a) keine Löschmöglichkeit von Ordnern im Marktplatzordner,
b) keine Einsichtnahme auf Heimatverzeichnisse der Schüler,
c) keine Möglichkeit Schüler anzulegen,
d) keine Möglichkeit zur Aufnahme weiterer PCs in die Domäne.
Bezüglich a) es ist nur eine Frage der Zeit bis bei einer hinreichend großen Schule der Marktplatzordner zugemüllt ist.
Bei b) könnte ich mir denken, dass das datenschutzrechtliche Ursachen hat. Andererseits gibt es eine Fürsorge- und Aufsichtspflicht.
Bei c) und d) handelt es sich um eine Frage der Effektivität, da es in der Schulpraxis nicht nur 1x im Jahr diese Situation gibt. Wenn man dabei immer auf einen System-Administrator angewiesen ist, sind die Reaktionszeiten einfach zu lang.
Gruß!
R. Werner